Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. Frank     Dr. Müller     Dr. Auffermann
 

 
Dr. iur. Rainer Frank
Rechtsanwalt und 
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. iur. Andreas Müller
Rechtsanwalt und 
Fachanwalt für Strafrecht

Dr. iur. Niklas Auffermann
Rechtsanwalt und 
Fachanwalt für Strafrecht

Mediator

   Start      Anwälte/Kanzlei      Infos Strafrecht      Ombudsmann      Compliance      Kontakt         

 

Dienstleistungen

Beratung und Vertretung

 


 

Ombudsmann

Vattenfall Europe


Charité -Universitäts-medizin Berlin


 

Themen

Compliance und Korruptionsprävention

 


 

Rechtsprechung

Korruptionsstrafrecht
und mehr

 


 

Gesetze

Strafvorschriften
u.a. Korruptionsdelikte

 


 

Compliance

Hauptseite

 

 

Compliance und Korruptionsprävention -  Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten

Im Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen sind die folgenden Straftatbestände geregelt, die entweder direkt Korruptionshandlungen beschreiben und unter Strafe stellen oder aber – wie etwa die Untreue – regelmäßig mit unmittelbaren Korruptionshandlungen einhergehen:

 

aus dem 26. Abschnitt des StGB: Straftaten gegen den Wettbewerb

§ 298 StGB: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

Gesetzestext im Fenster öffnen

§ 299 StGB: Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Gesetzestext im Fenster öffnen

§ 300 StGB: Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
                 im geschäftlichen Verkehr

Gesetzestext im Fenster öffnen


durch Anwendung der Gesetze die Korruption an die Kette legen


aus dem 30. Abschnitt des StGB: Straftaten im Amt

§ 331 StGB:  Vorteilsannahme

Gesetzestext im Fenster öffnen

§ 332 StGB:  Bestechlichkeit

Gesetzestext im Fenster öffnen

§ 333 StGB:  Vorteilsgewährung

Gesetzestext im Fenster öffnen

§ 334 StGB:  Bestechung

Gesetzestext im Fenster öffnen

§ 335 StGB:  Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

Gesetzestext im Fenster öffnen

aus dem 22. Abschnitt des StGB: Betrug und Untreue

§ 266 StGB:  Untreue

Gesetzestext im Fenster öffnen

aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:

§ 17 UWG:  Verrat von Geschäfts- u. Betriebsgeheimnissen

 

aus der Abgabenordnung:

§ 370 AO:  Steuerhinterziehung

 

aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz:

§ 130 OWiG:  Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen

Gesetzestext im Fenster öffnen


Bitte folgen Sie den Hinweisen am linken Bildrand.


Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
030 31 86 85 3

mail@fs-pp.de
www.fs-pp.de

weiterhin gültig:
mail@dr-frank.de
www.dr-frank.de


                               [ Seitenanfang ]                                                                                       [ Impressum ]