§ 13 StGB
|
BGH zur
Garantenstellung der Leiter Compliance, Recht und Revision
zur Verhinderung von Straftaten aus dem Unternehmen (WiStR-038 -
10/09) |

|

das freundliche Gesicht der Korruption
|
|
Datenschutz |
§ 32 BDSG (2009) ist Reaktion auf
aktuelle Datenskandale. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG schränkt
Korruptionsbekämpfung unangemessen ein (Compliance-006 -
08/09) |

|
| |
|
|
Haftung
|
Stellen Sie sich einmal vor ... Ein (fast) wahrer Fall. Für
das Unternehmen und seine Geschäftsleiter bestehen
erhebliche Risiken, wenn das Thema Compliance ignoriert wird
(Compliance-005 - 01/09) |

|
| |
|
|
Code of Conduct
|
Korruption bekämpfen - Ein ICC Verhaltenskodex für die
Wirtschaft (2008). ICC Deutschland und DIHK empfehlen
insbesondere auch mittelständischen Unternehmen, sich einen
Verhaltenskodex (Code of Conduct) zu geben und beschreiben
den notwendigen Inhalt. (Compliance-003 - 01/09) |

|
| |
|
|
Compliance
§ 33 WpHG
|
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 WertpapierhandelsG (WpHG) ist die erste
gesetzliche Regelung, welche die Einrichtung einer
unabhängige Compliance-Funktion verlangt. Die Vorschrift hat
Vorbildcharakter. Deshalb soll man sich mit ihr befassen.
(Compliance-001 - 01/09) |

|
| |
|
|
Freikarten
|
§ 333 StGB - Vorteilsgewährung: BGH bestätigt Freispruch des
ehemaligen EnBW-Vorstandsvorsitzenden. Das Thema Freikarten
bleibt höchst gefährlich. (WiStR-037 - 01/09) |

|
| |
|
|
Korruptions-register
|
Die Bundesländer Bayern, B-W, Berlin, HB, HH, Hessen,
NS, NRW und RPfalz führen bereits ein
Korruptionsregister. Die andere Bundesländer werden folgen. Auf
Bundesebene gibt es Entwürfe. Eine Eintragung im
Korruptionsregister kann das wirtschaftliche Ende für ein
Unternehmen bedeuten.
Wir erläutern
beispielhaft
Inhalt und Bedeutung des Gesetzes zur Einrichtung und
Führung eines Registers über korruptionsauffällige
Unternehmen in Berlin (KRG). (Compliance-002 - 01/09) |

|
| |
|
|
Ombudsmann
|
Die Internationale Handelskammer (ICC Deutschland) und der
Deutsche Industrie- und Handelskammertag empfehlen die
Einrichtung eines vertraulichen Hinweisgebersystems. (C-004
- 01/09) |

|
| |
|
|
Sponsoring
|
§§ 331, 333 StGB - Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung:
Sponsoring - Definition und Grenzen zulässigen Sponsoring
(WiStR-034 - 03/08) |

|
Bitte folgen Sie den
Hinweisen am linken Bildrand. |