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Compliance und Korruptionsprävention

Compliance nennt man in der Medizin die Bereitschaft des Patienten, den Weisungen des Arztes Folge zu leisten. Im wirtschaftsrechtlichen Zusammenhang meinen wir die Einhaltung von Regeln durch gesetzliche Vertreter, Führungskräfte und alle Mitarbeiter des Unternehmens (Directors, Officers and Employees). Regeln sind Vorschriften des nationalen und internationalen Rechts, vor allem aber auch interne Regeln, die das Unternehmen sich und seinen Mitarbeitern in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) gibt. Das Thema Korruptionsprävention hat dabei eine hervorragende Bedeutung.


Korruption - Zuwendung oder Annahme materieller und immaterieller Vorteile
im Rahmen einer Unrechtsvereinbarung


Heute gilt: Eine Unternehmensleitung darf nicht darauf vertrauen, die Mitarbeiter werden keine Gesetze verletzen. Unser Recht verlangt von der Unternehmensleitung die aktive Wahrnehmung der Aufsichtspflicht zur Verhinderung von Gesetzesverletzungen im Betrieb und Unternehmen (arg. § 130 OWiG). Compliance muss als unternehmerisches Handlungsziel definiert und eine unabhängige Funktion Compliance im Unternehmen organisiert werden (arg. § 33 WpHG). Unterbleibt das, droht dem Unternehmen erheblicher Schaden und seinen Führungskräften die persönliche Haftung (Fall Siemens).

Alle großen Unternehmen in Deutschland befassen sich mit dem Thema Compliance. Aus "gebrannten Kindern" sind Vorbilder geworden. Das mag gelten für DB und VW, nun auch für Siemens. Die anderen Unternehmen arbeiten daran, wobei verschiedene Ansatzpunkte mit sehr unterschiedlichem Aufwand verfolgt werde. Der Mittelstand hinkt offensichtlich hinterher, vielleicht aus Unkenntnis, vielleicht aus Kostengründen. Das ist ein Fehler, der sich böse rächen kann: If you think compliance is expensive - try noncompliance.

Auf diesem jungen Gebiet ist noch vieles offen und in Bewegung. Entsprechend hoch ist der juristische Beratungsbedarf. Welche Haftungsrisiken bestehen? Wer muss was tun? Was ist sinnvoll und was ist überflüssig? Was ist erlaubt und wo sind rechtliche Grenzen?

Wir beraten auf diesem Rechtsgebiet. Wir bieten Ihnen fachkundige Rechtsdienstleistungen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden sie unter Themen. Warum ist ein Code of Conduct sinnvoll? Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? Warum muss Compliance organisiert werden? Was droht, wenn das unterbleibt? Was ist eine Unternehmensgeldbuße und was ist ein Korruptionsregister? Ist die Verpflichtung eines anwaltlichen Ombudsmanns zur Meldung von korruptionsverdächtigen Sachverhalten sinnvoll?

Entscheidungen der Gerichte - insbesondere der Strafgerichte - zum Themenkreis Korruption erläutern wir unter Rechtsprechung. Wichtige Gesetze zum Thema Korruption geben wir im Wortlaut wieder.

Rechtsanwalt Dr. Frank ist im Bereich Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung Ombudsmann für Vattenfall Europe AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Frank ist Ombudsmann Korruptionsprävention für Charité - Universitätsmedizin Berlin.


Unter www.ombudsmann-korruption.com finden Sie Einzelheiten zum Ombudsmannsystem und zu unserem Dienstleistungsangebot.


Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Hinweisen am linken Bildrand.


Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
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