|
Compliance nennt man in der
Medizin die Bereitschaft des Patienten, den Weisungen des Arztes Folge
zu leisten. Im wirtschaftsrechtlichen Zusammenhang meinen wir die
Einhaltung von Regeln durch gesetzliche Vertreter, Führungskräfte und
alle Mitarbeiter des Unternehmens (Directors, Officers and Employees). Regeln sind Vorschriften des
nationalen und internationalen Rechts, vor allem aber auch interne
Regeln, die das Unternehmen sich und seinen Mitarbeitern in einem
Verhaltenskodex (Code of Conduct) gibt. Das Thema Korruptionsprävention
hat dabei eine hervorragende Bedeutung.

Korruption -
Zuwendung oder Annahme materieller und immaterieller
Vorteile
im Rahmen einer Unrechtsvereinbarung
Heute gilt: Eine
Unternehmensleitung darf nicht darauf vertrauen, die Mitarbeiter werden
keine Gesetze verletzen. Unser Recht verlangt von der
Unternehmensleitung die aktive Wahrnehmung der Aufsichtspflicht zur
Verhinderung von Gesetzesverletzungen im Betrieb und Unternehmen (arg. §
130 OWiG). Compliance muss als unternehmerisches Handlungsziel definiert
und eine unabhängige Funktion Compliance im Unternehmen organisiert werden
(arg. § 33 WpHG). Unterbleibt das, droht
dem Unternehmen erheblicher Schaden und seinen Führungskräften die
persönliche Haftung (Fall
Siemens).
Alle großen Unternehmen in
Deutschland befassen sich mit dem Thema Compliance. Aus "gebrannten
Kindern" sind Vorbilder geworden. Das mag gelten für DB und VW, nun auch
für Siemens. Die anderen Unternehmen arbeiten daran, wobei
verschiedene Ansatzpunkte mit sehr unterschiedlichem Aufwand
verfolgt werde. Der Mittelstand hinkt offensichtlich hinterher,
vielleicht aus Unkenntnis, vielleicht aus Kostengründen. Das ist ein
Fehler, der sich böse rächen kann: If you think compliance is expensive
- try noncompliance.
Auf diesem jungen Gebiet ist
noch vieles offen und in Bewegung. Entsprechend hoch ist der juristische
Beratungsbedarf. Welche Haftungsrisiken bestehen? Wer muss was tun? Was ist sinnvoll und was ist
überflüssig? Was ist erlaubt und wo sind rechtliche Grenzen?
Wir beraten auf diesem
Rechtsgebiet. Wir bieten Ihnen fachkundige
Rechtsdienstleistungen.
Antworten auf die wichtigsten
Fragen finden sie unter
Themen.
Warum ist ein Code of Conduct sinnvoll? Hat der Betriebsrat ein
Mitbestimmungsrecht? Warum muss Compliance organisiert werden? Was
droht, wenn das unterbleibt? Was ist eine Unternehmensgeldbuße und was
ist ein Korruptionsregister? Ist die Verpflichtung eines anwaltlichen
Ombudsmanns zur Meldung von korruptionsverdächtigen Sachverhalten
sinnvoll?
Entscheidungen der Gerichte -
insbesondere der Strafgerichte - zum Themenkreis Korruption erläutern
wir unter
Rechtsprechung. Wichtige
Gesetze zum Thema Korruption
geben wir im Wortlaut wieder.
Rechtsanwalt Dr. Frank ist
im Bereich Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Ombudsmann für
Vattenfall Europe AG und die mit ihr verbundenen
Unternehmen.
Rechtsanwalt Dr. Frank ist
Ombudsmann
Korruptionsprävention für Charité - Universitätsmedizin Berlin.
Unter
www.ombudsmann-korruption.com
finden Sie Einzelheiten zum Ombudsmannsystem und zu unserem
Dienstleistungsangebot.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte den
Hinweisen am linken Bildrand. |