Allgemeine Vertretungs- und Prozessvollmacht

Ich / wir erteilen hiermit den Rechtsanwälten


Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz

Dr. iur. Rainer Frank   Dr. iur. Andreas Müller   Dr. iur Niklas Auffermann

Potsdamer Platz 8 in 10117 Berlin
Tel (030) 31 86 85 3     Fax (030) 31 86 85 55

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Vollmacht

in der Angelegenheit

 
 

Die Vollmacht berechtigt zur umfassenden außergerichtlichen Vertretung in der bezeichneten Angelegenheit einschließlich des Abschlusses von Verträgen und Vergleichen.

Die Vollmacht ist zugleich Prozessvollmacht und berechtigt zur Abgabe aller Prozesserklärungen einschließlich der Erhebung und Zurücknahme von Klagen, Widerklagen, Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art sowie des Abschlusses von Prozessvergleichen und außergerichtlichen Vergleichen. Die Vollmacht berechtigt in Familien- und Ehesachen, gerichtliche Anträge auf Ehescheidung und in Scheidungsfolgesachen zu stellen,  umfassend gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und Folgesachenvereinbarungen und Vergleiche abzuschließen.

Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe einseitiger Willenserklärungen (wie zum Beispiel Kündigungen) in der bezeichneten Angelegenheit sowie zur Ausübung von Gestaltungsrechten.

Die Vollmacht berechtigt zur Verteidigung in Strafsachen und in Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ausdrücklich auch zur Vertretung des Vollmachtgebers in Angelegenheiten dieser Art. Die Vollmacht berechtigt zur umfassenden Vertretung des verletzten Vollmachtgebers im Strafverfahren gegen den Täter einschließlich des Stellens von Strafanträgen und der Nebenklage.

Die Vollmacht berechtigt zur Entgegennahme und Vornahme von Zustellungen. Die Vollmacht berechtigt zur Erteilung von Untervollmacht. Die Vollmacht berechtigt zur Vertretung in Nebenverfahren und Folgeverfahren aller Art.

Die Vollmacht berechtigt zum Empfang von Geld und Wertsachen. Sie berechtigt zur Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen und zum Empfang der Erstattungsbeträge.

 

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