Allgemeine
Vertretungs- und Prozessvollmacht
Ich / wir erteilen hiermit den
Rechtsanwälten
Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur Niklas Auffermann
Potsdamer Platz 8 in 10117 Berlin
Tel (030) 31 86 85 3 Fax (030) 31 86 85 55
www.fs-pp.de
mail@fs-pp.de
Vollmacht
in der Angelegenheit
Die Vollmacht
berechtigt zur umfassenden außergerichtlichen Vertretung in der bezeichneten
Angelegenheit einschließlich des Abschlusses von Verträgen und Vergleichen.
Die Vollmacht ist zugleich Prozessvollmacht
und berechtigt
zur Abgabe aller Prozesserklärungen einschließlich der Erhebung und Zurücknahme von
Klagen, Widerklagen, Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art sowie des Abschlusses von
Prozessvergleichen und außergerichtlichen Vergleichen. Die Vollmacht berechtigt in Familien- und
Ehesachen, gerichtliche Anträge auf Ehescheidung und in Scheidungsfolgesachen zu
stellen, umfassend gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und
Folgesachenvereinbarungen und Vergleiche abzuschließen.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe einseitiger Willenserklärungen
(wie zum Beispiel Kündigungen) in der bezeichneten Angelegenheit sowie
zur Ausübung von Gestaltungsrechten.
Die Vollmacht berechtigt zur Verteidigung in Strafsachen und in Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ausdrücklich auch zur Vertretung des Vollmachtgebers
in Angelegenheiten dieser Art. Die Vollmacht berechtigt zur umfassenden Vertretung des
verletzten Vollmachtgebers im Strafverfahren gegen den Täter einschließlich des Stellens
von Strafanträgen und der Nebenklage.
Die Vollmacht berechtigt zur Entgegennahme und Vornahme von
Zustellungen. Die Vollmacht berechtigt zur Erteilung von Untervollmacht. Die Vollmacht berechtigt zur Vertretung in Nebenverfahren und
Folgeverfahren aller Art.
Die Vollmacht berechtigt zum Empfang von Geld und Wertsachen. Sie berechtigt zur
Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen und zum Empfang der Erstattungsbeträge.
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