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§ 25 Abs. 1 StVG, § 2 BußgeldkatalogVO - Fahrverbot
 Absehen vom Regelfahrverbot (2)
Erhöhung des Bußgeldes anstelle eines Fahrverbots

Einleitung: Siehe  Notiz "Absehen vom Regelfahrverbot (1)".

Wir sammeln Argumente, die Ausnahme von der Regel zu begründen, Argumente für ein Absehen vom Regelfahrverbot.

Information: In einem mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Urteil eines Amtsgerichts fand sich die kurze Formulierung, von der Anordnung des Regelfahrverbots habe nicht abgesehen werden können, weil nach der Meinung des Amtsgerichts bei diesem Betroffenen auch eine fühlbare Erhöhung der Geldbuße nicht den vom Gesetzgeber beabsichtigten Denkzetteleffekt haben würde.

Das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil des Amtsgericht auf, da es diese Begründung als nicht ausreichend erachtete. Das OLG entschied, der Tatrichter müsse sich bei der Verhängung eines Fahrverbots auch mit der Frage auseinandersetzen und das im Urteil darlegen, ob ggf. nicht allein deshalb von der Verhängung des Fahrverbots - bei gleichzeitiger Erhöhung der festgesetzten Geldbuße - abgesehen werden konnte, weil bei dem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf diese Weise erreicht werden kann.

OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2000 (2 Ss Owi 888/00)
Quelle: ZAP EN 748/00
notiert von Frank, VeStR-012 - 4/02