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Informationen zum Straf- und Strafprozessrecht
Verkehrsstrafrecht und OWi-Recht
§ 25 Abs. 1 StVG,
§ 2 BußgeldkatalogVO - Fahrverbot
Absehen vom Regelfahrverbot (2)
Erhöhung des Bußgeldes anstelle eines Fahrverbots
Einleitung:
Siehe Notiz "Absehen vom Regelfahrverbot (1)".
Wir sammeln Argumente, die
Ausnahme von der Regel zu begründen, Argumente für ein Absehen vom
Regelfahrverbot.
Information:
In einem mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Urteil
eines Amtsgerichts fand sich die kurze Formulierung, von der Anordnung des Regelfahrverbots
habe nicht abgesehen werden können, weil nach der Meinung des
Amtsgerichts bei diesem Betroffenen auch eine fühlbare Erhöhung der
Geldbuße nicht den vom Gesetzgeber beabsichtigten Denkzetteleffekt
haben würde.
Das Oberlandesgericht Hamm hob
das Urteil des Amtsgericht auf, da es diese Begründung als nicht
ausreichend erachtete. Das OLG entschied, der Tatrichter müsse sich bei der
Verhängung eines Fahrverbots auch mit der Frage auseinandersetzen und
das im Urteil darlegen, ob
ggf. nicht allein deshalb von der Verhängung des Fahrverbots - bei
gleichzeitiger Erhöhung der festgesetzten Geldbuße - abgesehen
werden konnte, weil bei dem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte
Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf diese Weise erreicht werden
kann.
OLG Hamm, Beschluss vom 12.
September 2000 (2 Ss Owi 888/00)
Quelle: ZAP EN 748/00
notiert von Frank, VeStR-012 - 4/02
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