§ 25 Abs. 1 StVG,
§ 2 BußgeldkatalogVO - Fahrverbot
Absehen vom Regelfahrverbot (3)
Rotlichtverstoß
Einleitung:
Siehe Notiz "Absehen vom Regelfahrverbot (1)".
Wir sammeln Argumente, die
Ausnahme von der Regel zu begründen, Argumente für ein Absehen vom
Regelfahrverbot.
Information: Die
im Bußgeldkatalog vorgesehene Ahndung eines
Rotlichtverstoßes mit der Anordnung eines Fahrverbotes ist nicht
bereits bei jedem Rotlichtverstoß indiziert; denn die Regelung will den
Kraftfahrer erfassen, der das Wechsellichtzeichen missachtet und die
Haltelinie passiert, obwohl sich bereits Querverkehr in dem durch
Rotlicht gesperrten Fahrbahnbereich befindet.
Eine abstrakte Gefährdung ist
ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes andere
Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht in den geschützten Bereich der
Kreuzung eindringen durften, weil die Fahrspuren für den Querverkehr
bzw. auch die Fußgängerfurten gesperrt waren.
Beschluss des
3. Senats für Bußgeldsachen des Kammergerichts vom 22. 11. 2000
Quelle: Mitgliederrundbrief der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. März
2001
notiert von Frank, VeStR-013 - 5/03
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