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§ 25 Abs. 1 StVG, § 2 BußgeldkatalogVO - Fahrverbot
 Absehen vom Regelfahrverbot (3)
Rotlichtverstoß

Einleitung: Siehe  Notiz "Absehen vom Regelfahrverbot (1)".

Wir sammeln Argumente, die Ausnahme von der Regel zu begründen, Argumente für ein Absehen vom Regelfahrverbot.

Information: Die im  Bußgeldkatalog  vorgesehene Ahndung eines Rotlichtverstoßes mit der Anordnung eines Fahrverbotes ist nicht bereits bei jedem Rotlichtverstoß indiziert; denn die Regelung will den Kraftfahrer erfassen, der das Wechsellichtzeichen missachtet und die Haltelinie passiert, obwohl sich bereits Querverkehr in dem durch Rotlicht gesperrten Fahrbahnbereich befindet.

Eine abstrakte Gefährdung ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht in den geschützten Bereich der Kreuzung eindringen durften, weil die Fahrspuren für den Querverkehr bzw. auch die Fußgängerfurten gesperrt waren.

Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen des Kammergerichts vom 22. 11. 2000
Quelle: Mitgliederrundbrief der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. März 2001
notiert von Frank, VeStR-013 - 5/03