Grundwissen
das Wichtigste zuerst:
Schweigerechte,
Durchsuchungen u.a.
Strafrecht in Berlin
U-Haft in JVA Moabit,
Telefonnummern,
Aktenzeichen
Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht,
Arbeitsschutz- und
Technikstrafrecht
Strafvorschriften
des StGB und des
Nebenstrafrechts
Verkehrsstrafrecht
und OWi-Recht
Das Strafverfahren
Beschuldigte, Zeugen,
Verteidigung,
Untersuchungshaft,
Beweiswürdigung
und vieles mehr
Strafvollstreckung
Strafvollzug
Info-Seiten chronologisch
|
Informationen zum Straf- und Strafprozessrecht
Verkehrsstrafrecht und OWi-Recht
§ 25 Abs. 1 StVG,
§ 2 BußgeldkatalogVO - Fahrverbot
Absehen vom Regelfahrverbot (4)
Rotlichtverstoß mit Unfallfolge
Einleitung:
Siehe Notiz "Absehen vom Regelfahrverbot (1)".
Wir sammeln Argumente, die
Ausnahme von der Regel zu begründen, Argumente für ein Absehen vom
Regelfahrverbot.
Information:
Das OLG Düsseldorf entschied in einem Fall des Rotlichtverstoßes mit
Unfallfolge und beanstandete die Anordnung eines Fahrverbots durch das
Amtsgericht: Auch wenn der Rotlichtverstoß Ursache eines Verkehrsunfalls
ist, hat die Anordnung eines Fahrverbots dennoch zu unterbleiben, wenn
ein grober oder beharrlicher Pflichtverstoß nicht festzustellen ist.
Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Das OLG Düsseldorf
betonte, dass nicht jeder objektiv schwerwiegende Verstoß zugleich
einen groben Pflichtverstoß darstellt. Dies sei vielmehr nur dann der
Fall, wenn dem Kraftfahrzeugführer "auch in subjektiver Hinsicht
ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne eines hohen Maßes an
Verantwortungslosigkeit" anzulasten ist.
Beschluß des OLG
Düsseldorf vom 29.04.1998
Quelle: VRS 1998, 283; Hentschel in NJW 1999, 696
notiert von Frank, VeStR-014 - 08/03
|
|