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§ 25 Abs. 1 StVG, § 2 BußgeldkatalogVO - Fahrverbot
 Absehen vom Regelfahrverbot (4)
Rotlichtverstoß mit Unfallfolge

Einleitung: Siehe  Notiz "Absehen vom Regelfahrverbot (1)".

Wir sammeln Argumente, die Ausnahme von der Regel zu begründen, Argumente für ein Absehen vom Regelfahrverbot.

Information: Das OLG Düsseldorf entschied in einem Fall des Rotlichtverstoßes mit Unfallfolge und beanstandete die Anordnung eines Fahrverbots durch das Amtsgericht: Auch wenn der Rotlichtverstoß Ursache eines Verkehrsunfalls ist, hat die Anordnung eines Fahrverbots dennoch zu unterbleiben, wenn ein grober oder beharrlicher Pflichtverstoß nicht festzustellen ist. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Das OLG Düsseldorf betonte, dass nicht jeder objektiv schwerwiegende Verstoß zugleich einen groben Pflichtverstoß darstellt. Dies sei vielmehr nur dann der Fall, wenn dem Kraftfahrzeugführer "auch in subjektiver Hinsicht ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne eines hohen Maßes an Verantwortungslosigkeit" anzulasten ist.

Beschluß des OLG Düsseldorf vom 29.04.1998
Quelle: VRS 1998, 283; Hentschel in NJW 1999, 696
notiert von Frank, VeStR-014 - 08/03