§ 316 StGB -
Trunkenheit im Straßenverkehr
Allein aus hoher BAK darf nicht auf Vorsatz geschlossen
werden
Einleitung: Für
die Strafzumessung sowie für die Entscheidung, ob die Fahrerlaubnis
entzogen und eine Sperrfrist (welcher) Länge für die Neuerteilung der
Fahrerlaubnis festgesetzt werden soll, ist von entscheidender Bedeutung,
ob das Gericht die Überzeugung gewinnt, dem Kraftfahrzeugführer falle
Vorsatz oder aber nur Fahrlässigkeit hinsichtlich seiner
alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit zu Last. Zu gern schließen die
Gerichte schon allein aus der Höhe einer festgestellten
Blutalkoholkonzentration auf vorsätzliches Handeln.
Information: Die
Feststellung einer hohen Blutalkoholkonzentration allein reicht nicht
zur Annahme von Vorsatz aus. Denn es gibt keinen allgemeinen
Erfahrungssatz des Inhalts, bei einer Blutalkoholkonzentration
bestimmter Höhe sei ein Kraftfahrer sich seiner Fahrunsicherheit
bewusst. - Das ist ständige Rechtsprechung der Obergerichte.
unter
anderem: OLG Hamm,
Beschluss vom 25. Januar 2002, 4 Ss 20/01;
Quelle: Himmelreich, Lessing, NStZ 2002,304
ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004, 2 Ss 178/04
Quelle: NVZ 2005, 161
notiert von Frank, VeStR-016 - 3/03, 10/06
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