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§ 316 StGB - Trunkenheit im Straßenverkehr
 Allein aus hoher BAK darf nicht auf Vorsatz geschlossen werden

Einleitung: Für die Strafzumessung sowie für die Entscheidung, ob die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist (welcher) Länge für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt werden soll, ist von entscheidender Bedeutung, ob das Gericht die Überzeugung gewinnt, dem Kraftfahrzeugführer falle Vorsatz oder aber nur Fahrlässigkeit hinsichtlich seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit zu Last. Zu gern schließen die Gerichte schon allein aus der Höhe einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auf vorsätzliches Handeln.

Information: Die Feststellung einer hohen Blutalkoholkonzentration allein reicht nicht zur Annahme von Vorsatz aus. Denn es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, bei einer Blutalkoholkonzentration bestimmter Höhe sei ein Kraftfahrer sich seiner Fahrunsicherheit bewusst. - Das ist ständige Rechtsprechung der Obergerichte.

unter anderem: OLG  Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2002, 4 Ss 20/01; 
Quelle: Himmelreich, Lessing, NStZ 2002,304
ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004, 2 Ss 178/04
Quelle: NVZ 2005, 161
notiert von Frank, VeStR-016 - 3/03, 10/06