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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
 

§ 370 AO - Steuerhinterziehung
 gemeinsame Einkommenssteuererklärung von Ehegatten

Einleitung: Ein Ehepaar wird gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt. Er verdient viel und macht falsche Angaben in der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung. Sie weiß das und unterschreibt dennoch neben ihrem Mann die inhaltlich falsche Steuererklärung. Begeht sie eine Steuerhinterziehung? Kann sie bestraft werden? Kann sie durch einen Haftungsbescheid vom Finanzamt in Anspruch genommen werden?

Information: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung nicht ist, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommenssteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Einkünfte macht. Das gelte selbst dann, wenn der lediglich mit unterzeichnende Ehegatte weiß, dass die Angaben des anderen Ehegatten unzutreffend sind. Zur Begründung führt der Bundesfinanzhof aus: Zusammen veranlagte Eheleute müssen eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung abgeben. Beide müssen den Vordruck eigenhändig unterschreiben und damit versichern, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lasse sich jedoch nicht folgern, dass alle Angaben auch von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Vielmehr beschränke sich der Erklärungsgehalt der Unterschrift auf die Tatsachen, die den jeweiligen Ehegatten betreffen.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. April 2002 (IX R 40/00)
Quelle: NJW 2002, 2495
notiert von Frank, WiStR-024 - 02/05