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Informationen zum Straf- und Strafprozessrecht
Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht
§ 370 AO -
Steuerhinterziehung
gemeinsame Einkommenssteuererklärung von Ehegatten
Einleitung:
Ein Ehepaar wird gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt. Er verdient
viel und macht falsche Angaben in der gemeinsamen
Einkommenssteuererklärung. Sie weiß das und unterschreibt dennoch
neben ihrem Mann die inhaltlich falsche Steuererklärung. Begeht sie
eine Steuerhinterziehung? Kann sie bestraft werden? Kann sie durch einen
Haftungsbescheid vom Finanzamt in Anspruch genommen werden?
Information:
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mittäter oder Teilnehmer
einer Steuerhinterziehung nicht ist, wer sich als Ehegatte darauf
beschränkt, die gemeinsame Einkommenssteuererklärung zu
unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder
unvollständige Angaben über seine Einkünfte macht. Das gelte selbst
dann, wenn der lediglich mit unterzeichnende Ehegatte weiß, dass die
Angaben des anderen Ehegatten unzutreffend sind. Zur Begründung führt
der Bundesfinanzhof aus: Zusammen veranlagte Eheleute müssen eine
gemeinsame Einkommenssteuererklärung abgeben. Beide müssen den
Vordruck eigenhändig unterschreiben und damit versichern, die Angaben
nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lasse sich
jedoch nicht folgern, dass alle Angaben auch von beiden Ehegatten
mitgetragen werden. Vielmehr beschränke sich der Erklärungsgehalt der
Unterschrift auf die Tatsachen, die den jeweiligen Ehegatten betreffen.
Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 16. April 2002 (IX R 40/00)
Quelle: NJW 2002, 2495
notiert von Frank, WiStR-024 - 02/05
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