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Für Personen, die Rechtsanwalt Dr.
Frank als Ombudsmann für Charité - Universitätsmedizin Berlin auf einen korruptionsverdächtigen
Sachverhalt hinweisen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer
geschaltet worden. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird
ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen.
In der Regel wird am Anfang eine
fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen. Dabei
kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises
erfolgen.
Aufgabe des Ombudsmanns ist es nicht,
Personen darüber zu beraten, ob ein beabsichtigtes Verhalten erwünscht,
unerwünscht oder strafbar ist.
Der Ombudsmann ist auch keine
allgemeine Beschwerdestelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes
Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige
Sachverhalte. Hinweise auf Fehler bei der Behandlung von Patienten
gehören nicht zum Aufgabenbereich des Ombudsmanns für
Korruptionsprävention.
Der telefonischen Kontaktaufnahme
wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des
Hinweisgebers mit dem Ombudsmann anschließen. Dabei soll der Sachverhalt
so genau wie möglich aufgenommen werden.
Nur dann, wenn der Hinweisgeber das
ausdrücklich gestattet, wird der Ombudsmann die Informationen an das
Unternehmen weitergeben, und zwar ausschließlich an das Justiziariat der
Charité. Wenn der Hinweisgeber das wünscht,
wird sein Name nicht genannt werden.
Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann
ist für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber risikolos. Er kann sich
auch dann noch entscheiden, der Ombudsmann solle Stillschweigen
bewahren.
Der Ombudsmann ist Beauftragter der
Charité - Universitätsmedizin Berlin. Er darf niemals einem Hinweisgeber
einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Charité zuwiderläuft. Er ist aber
vom Unternehmen beauftragt, einem Hinweisgeber das auf seine
Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Auch über rechtliche Konsequenzen von Handlungen und über eine
Unterstützung des Hinweisgebers, etwa durch eine Zeugenbeistandschaft im
Strafverfahren, darf und soll er mit ihm sprechen.
Hinweise auf
Behandlungsfehler gehören nicht zum Aufgabenbereich des
Ombudsmanns für Korruptionsprävention.
Kontakt Rechtsanwalt Dr.
Frank als Ombudsmann für Charité - Universitätsmedizin Berlin:
Für weitere Informationen folgen Sie bitte den
Hinweisen am linken Bildrand.
Informationen über RA Dr. Frank als
Ombudsmann Korruptionsprävention für Vattenfall
Europe finden Sie
hier.
Unter
www.ombudsmann-korruption.com
finden Sie Einzelheiten zum Ombudsmannsystem und zu unserem
Dienstleistungsangebot.
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