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Ombudsmann
für Charité -Universitätsmedizin Berlin


Korruption - was ist das?


Korruption - welche Strafvorschriften gibt es?


Was ist ein Ombudsmann?


Ombudsmann für Charité - Einzelheiten


 

 

Ombudsmann  Korruptionsprävention für Charité - Universitätsmedizin Berlin
Einzelheiten

Für Personen, die Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsmann für Charité - Universitätsmedizin Berlin auf einen korruptionsverdächtigen Sachverhalt hinweisen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet worden. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen.

In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen. Dabei kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.

Aufgabe des Ombudsmanns ist es nicht, Personen darüber zu beraten, ob ein beabsichtigtes Verhalten erwünscht, unerwünscht oder strafbar ist.

Der Ombudsmann ist auch keine allgemeine Beschwerdestelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte. Hinweise auf Fehler bei der Behandlung von Patienten gehören nicht zum Aufgabenbereich des Ombudsmanns für Korruptionsprävention.

Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Ombudsmann anschließen. Dabei soll der Sachverhalt so genau wie möglich aufgenommen werden.

Nur dann, wenn der Hinweisgeber das ausdrücklich gestattet, wird der Ombudsmann die Informationen an das Unternehmen weitergeben, und zwar ausschließlich an das Justiziariat der Charité. Wenn der Hinweisgeber das wünscht, wird sein Name nicht genannt werden.

Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ist für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber risikolos. Er kann sich auch dann noch entscheiden, der Ombudsmann solle Stillschweigen bewahren.

Der Ombudsmann ist Beauftragter der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Charité zuwiderläuft. Er ist aber vom Unternehmen beauftragt, einem Hinweisgeber das auf seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern. Auch über rechtliche Konsequenzen von Handlungen und über eine Unterstützung des Hinweisgebers, etwa durch eine Zeugenbeistandschaft im Strafverfahren, darf und soll er mit ihm sprechen. 

Hinweise auf Behandlungsfehler gehören nicht zum Aufgabenbereich des Ombudsmanns für Korruptionsprävention.


Kontakt Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsmann für Charité - Universitätsmedizin Berlin:

Telefon:
Telefax:
Email:
030 318685-45
030 318685-55
ombudsmann-charite@dr-frank.de

Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Hinweisen am linken Bildrand.
 


Informationen über RA Dr. Frank als Ombudsmann Korruptionsprävention für Vattenfall Europe finden Sie hier.


Unter www.ombudsmann-korruption.com finden Sie Einzelheiten zum Ombudsmannsystem und zu unserem Dienstleistungsangebot.


Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Dr. iur. Niklas Auffermann
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
030 31 86 85 3

mail@fs-pp.de
www.fs-pp.de

weiterhin gültig:
mail@dr-frank.de
www.dr-frank.de


bis 15.08.2010:
Dr. Frank & Coll.
Fachanwälte für Strafrecht
Dr. iur. Rainer Frank
Dr. iur. Andreas Müller
Carmerstraße 17
10623 Berlin


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