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Im Strafgesetzbuch und in anderen
Gesetzen sind die folgenden Straftatbestände geregelt, die entweder
direkt Korruptionshandlungen beschreiben und unter Strafe stellen oder
aber – wie etwa die Untreue – regelmäßig mit unmittelbaren
Korruptionshandlungen einhergehen:
aus dem 26.
Abschnitt des StGB: Straftaten gegen den Wettbewerb
§ 298 StGB: Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen
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§ 299 StGB: Bestechung und
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
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§ 300 StGB: Besonders schwere Fälle
der Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr
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aus dem 30.
Abschnitt des StGB: Straftaten im Amt
§ 331 StGB: Vorteilsannahme
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§ 332 StGB: Bestechlichkeit
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§ 333 StGB: Vorteilsgewährung
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§ 334 StGB: Bestechung
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§ 335 StGB: Besonders schwere
Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
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aus dem 22.
Abschnitt des StGB: Betrug und Untreue
§ 266 StGB: Untreue
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aus dem Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb:
§ 17 UWG: Verrat von Geschäfts-
u. Betriebsgeheimnissen
aus der
Abgabenordnung:
§ 370 AO: Steuerhinterziehung
aus dem
Ordnungswidrigkeitengesetz:
§ 130 OWiG: Verletzung der Aufsichtspflicht
in Betrieben und Unternehmen
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Kontakt Rechtsanwalt Dr.
Frank als Ombudsmann für Charité - Universitätsmedizin Berlin:
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Informationen über RA Dr. Frank als
Ombudsmann Korruptionsprävention für Vattenfall
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